WLE-Brücke Dortmund-Ems-Kanal

WLE-Brücke über DEK
WLE-Brücke über DEK

Letzte Änderung 20.4.2024

14 Mio. Euro bisher nicht berücksichtigt

Der Dortmund-Ems-Kanal in Münster wird seit langem durch den Bund ausgebaut. Die Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals führt rechtlich dazu, dass der Bund der WLE eine neue breitere Brücke finanzieren muss. Hierzu hat das Wasser- und Schifffahrtsamt eine um 10 m nach Norden versetzte Brücke als Ersatz sowie eine Anpassung der Rampen und des vorhandenen Schienennetzes auf einer Gesamtlänge von 605 m in einem separaten Planfeststellungsverfahren geplant. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, dass die Kanalbrücke zeitlich vor Inbetriebnahme der WLE erstellt wird. Aus diesem Grunde wurde die Brücke weder im laufenden Planfeststellungsverfahren der WLE behandelt, noch wurden irgendwelche Kosten hierfür in der Nutzen-Kosten-Analyse als Fördervoraussetzung angesetzt. Die Kosten hierfür sollen bei 14 Mio. Euro liegen. Es ist möglich, dass sich die WLE an den Kosten beteiligen muss.

WLE kriegt zum Start doch keine neue Brücke vom Bund geschenkt

Aufgrund von Kürzungen des Bundes beim Aus- und Neubau von Wasserstraßen wird es voraussichtlich zu Verzögerungen des Kanalausbaus kommen, so dass die die neue Kanalbrücke nicht mehr vor der geplanten Reaktivierung der WLE fertig sein wird. Die letzte Planung sieht eine Fertigstellung im zweiten Quartal 2028 vor. Auf den ersten Blick ist dies unproblematisch, da die WLE zwischenzeitlich und auch während der Bauphase die alte Brücke weiter nutzen könnte. Nach Errichtung der neuen Brücke würde der Verkehr mit kurzer Unterbrechung über die neue Brücke geleitet. Der NWL ging im November 2022 davon aus, dass die alte Kanalbrücke aus Baujahr 1938 „geringfügig angepasst werden müsse“. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2010 weist dagegen auf erheblichen Sanierungsbedarf der alten Brücke hin. Es seien neuer Korrosionsschutz, neue Schienen, Schwellen und Eindeckungen erforderlich. Unterlagen aus 2023 weisen darauf hin, dass aufgrund von Lebensgefahr der Zutritt auf den Brückenüberbau verboten sei. Durch die temporäre Weiternutzung der alten Brücke entstehen also Mehrkosten, die bisher nirgendwo berücksichtigt wurden.

Lichte Weite zu gering – Kanalbrücke muss neu geplant werden

Der 2008 planfestgestellte Neubau der WLE-Brücke über den DEK muss aktuell durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen einer Planänderung neu aufgerollt werden. Die lichte Weite für den Neubau der WLE-Brücke von 4,65 m entspricht nicht mehr den derzeit gültigen Vorschriften. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Planänderungsverfahrens, um die Einhaltung der jetzt für den Neubau der WLE-Brücke geltenden Vorschriften zu gewährleisten, welche eine lichte Weite von 5,00 m notwendig machen. Durch diese Änderung sind bauliche Änderungen des Brückenüberbaus, der Widerlager sowie Anpassungen im Bereich der daran anschließenden Brückenrampen erforderlich. Träger des Vorhabens (TdV) ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Westdeutsche Kanäle (Standort Rheine). Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS. Mehr Informationen unter:

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Planfeststellungsverfahren/400_DEK_Parallelhafen_Stadtstrecke_Muensterl/Screening_WLE-Bruecke/Planaenderung_WLE_Bruecke.html;jsessionid=82D9FA9F28AC24B5B9AF17A1E40B3349.live11291?nn=1213602