Haltepunkte und Bahnhöfe

Letzte Änderung 30.3.2024

Bahnhöfe und Haltepunkte selbst unterliegen der Verantwortlichkeit der WLE und werden im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung behandelt. Für die Erschließung und Mobilstationen sind die Städte Münster und Sendenhorst zuständig. Die Stadt Münster stellte im Februar 2023 erste Pläne im Rahmen einer Bürgeranhörung der Öffentlichkeit vor. Dabei zeigte sich, dass aufgrund der Flächenverfügbarkeit Parkplätze für Pkw nur in geringer Zahl umsetzbar sind und schwerpunktmäßig auf Radfahrer gesetzt wird. Stellplätze für Taxis sind nicht angedacht. Das Protokoll der Veranstaltung kann hier aufgerufen werden:

https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/61_verkehrsplanung/pdf/infoveranstaltung_wle-haltepunkte_20230202.pdf

Die Stadt Sendenhorst hat einen Bürgerdialog durchgeführt und hier dokumentiert:

https://www.sendenhorst.de/de/mobilstationen.html

Bebauungspläne müssen erst geändert werden: Frist 4.3. – 4.4.2024

Da die Bahnhöfe Loddenheide und Wolbeck nicht innerhalb bestehender Verkehrsflächen liegen, ist eine Änderung von bestehenden Bebauungsplänen notwendig. Verfahrenstechnisch werden sich Bürger und Anlieger wieder einbringen können.

2023 erfolgte bereits eine öffentliche Auslegung der Pläne, zu denen die Bürger Stellungnahmen bei der Stadt Münster einreichen konnten. Nun erfolgt eine erneute Auslage mit zwischenzeitlichen Veränderungen und Ergänzungen in der Begründung inklusive dem Umweltbericht. Neu sei eine zusätzliche schallgutachterliche Stellungnahme. Detaillierte Informationen können Sie der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster entnehmen: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/13_medien/amtsblatt/240301_Amtsblatt_04.pdf

Die Einsichtnahme für jedermann ist vom 4.3. – 4.4.2024 möglich unter folgender Adresse:

https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/bebauungsplanung/plaene-im-verfahren/629-haltepunkt-wle

Einwendungen müssen bei der Stadt Münster spätestens am 4.4.2024 eingegangen sein. Wir empfehlen die Schriftform per Einschreiben.

4,6 Mio. EUR Kosten für Münster nicht in WLE-Reaktivierungskosten enthalten

Die Kosten für Mobilstationen sind weder in den kommunizierten Reaktivierungskosten der WLE enthalten, noch finden sie Berücksichtigung in einer Nutzen-Kosten-Analyse. Für Münster wurden 4,6 Mio. EUR für fünf Haltepunkte und Bahnhöfe veranschlagt, wobei man hofft, dass 3,8 Mio. EUR gefördert werden und der Haushalt der Stadt mit 800.000 EUR belastet wird. Die Stadt kalkuliert ferner mit 46.000 EUR jährlichen Kosten für die Instandhaltung.

Für den Haltepunkt Albersloh und Bahnhof Sendenhorst sind uns noch keine Kostenschätzungen bekannt.

Inflation bei Fahrradstellplätzen – Pkw-Stellplätze Mangelware

Die Stadt Münster plant rund 1.200 Fahrradstellplätze (inkl. Stellplätzen für Mieträder) an den Bahnhöfen und Haltepunkten. In der Nutzen-Kosten-Analyse wurden 2019 jedoch nur 710 Fahrradstellplätze an den fünf Haltepunkten in Münster für die Fahrgastprognosen als Bedarf angesetzt. Hat dieser Anstieg vielleicht seinen Grund in der Förderrichtlinie des NWL, bei der jeder zusätzliche Fahrradstellplatz mehr Fördermittel verspricht?

Die Mobilstationen der WLE werden in Münster diejenigen mit dem geringsten Stellplatzanteil für Pkw sein. So bekommt Wolbeck nur 8 frei zugängliche Stellplätze (davon 2 Behindertenparkplätze), 4 sind als Carsharing und 2 weitere als E-Ladestation geplant. In Gremmendorf entstehen nur 3 frei zugängliche Stellplätze (davon 1 Behindertenparkplatz), 2 sind als Carsharing und 2 weitere als E-Ladestation geplant. Der Rest der Münsteraner Haltepunkte bekommt gar keine P&R-Parkplätze. Damit dürfte ein nennenswerter Umstieg vom Auto auf die Bahn kaum möglich sein.

Schwächt Verknüpfung Buslinie R22 nach Everwinkel?

Die Buslinie R22, welche Wolbeck mit Everswinkel verbindet, soll am künftigen Bahnhof Wolbeck vorbeigeführt werden. Damit entsteht für die meisten Fahrgäste ein zeitlicher Umweg, da dies nicht mehr der direkte Linienweg der R22 von und nach Münster ist. Zwar entsteht eine neue Verknüpfungsmöglichkeit zur WLE, aber zum Preis, dass die R22 selbst länger unterwegs ist.

Haltepunkt Loddenheide

Die Stadt überplant eine festgesetzte öffentliche Grünfläche mit Ausgleichsfunktion, so dass Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten sind. So entfällt eine geschlossene, heckenartige Bepflanzung aus standortheimischen Gehölzen. Vier Linden als Einzelbaumpflanzung sollen weichen. Warum sollen diese nicht mehr notwendig sein, nur weil die WLE reaktiviert wird?

Haltepunkt Gremmendorf

Haltepunkt Gremmendorf: Baumbestand muss Fahrradboxen weichen

Flächen für den örtlichen Marktplatz entfallen für P+R- Stellplätze. Die überdimensionierte Anzahl an Fahrradboxen und deren Flächenbedarf führt zum Wegfall von etlichen Bäumen.

Marktplatz Gremmendorf: Baumbestand muss Fahrradboxen weichen

Als Bus-Schiene-Verknüpfung werden auf dem Gremmendorfer Weg zwei Bushaltestellen jeweils vor dem Bahnübergang zu Lasten der Längsparkplätze installiert. Dabei ist die Bushaltestelle Fahrtrichtung Wolbeck ungünstig positioniert, da stets der Bahnübergang überquert werden muss. Dieses Gefahrenpotential ließe sich reduzieren, würde die Haltestelle südlich auf der Seite des Bahnsteiges positioniert.

Haltepunkt Angelmodde – unverrückbar

Die Bezirksvertretung Südost beschloss eine Verlegung des Haltepunktes Richtung Hallenbad, konnte sich aber am Ende nicht durchsetzten. Der jetzige Standort habe nicht ausreichend Platz für eine Mobilstation. Ferner befürchte man, dass der Standort durch Anwohner beklagt würde.

Bahnhof Wolbeck

Fläche der künftigen Mobilstation am Bahnhof Wolbeck aus Sicht der Hiltruper Straße

Für den Wolbecker Bahnhof wurde bereits angeregt, auf eine neue Straße entlang der Gleise zu verzichten und stattdessen die Busse auf der südlichen Hiltruper Straße wenden zu lassen, sobald dort ein Kreisverkehr entsteht. Enttäuschend ist auch, dass nur die Buslinie 22 den Kombibahnsteig nutzen kann, die Linie 8 hält weiterhin an der Hiltruper Straße.

Künftige Durchfahrt (nach Verbreiterung und Entfernung Baumbestand) für die Buslinie 22 zum Steintor

Die Planungen zeigen zwei Stellplätze mit Ladesäulen für Elektroautos, wenngleich konkrete Planungen der Stadtwerke für diesen Standort noch gar nicht existieren. Allerdings werden damit auch zwei wertvolle Pendlerparkplätze verschenkt, die ohnehin viel zu knapp sind. Die Ladesäulen müssen meist nach Beendigung des Ladevorgangs freigemacht werden, damit auch andere ihr Elektroauto aufladen können. Gleiches gilt für die zwei vorgesehenen Carsharing-Parkplätze. Wer pendelt schon mit einem Mietwagen und ÖPNV? Die Flächenverfügbarkeit ist knapp und man sollte genau abwägen, was an diesem Standort tatsächlich ein Fahrgastaufkommen für die WLE generiert.

Symbolbild: Parkzeitbegrenzung an einer E-Ladestation in Düsseldorf

Sendenhorst Parkplatzknappheit

Anwohnerparken am Bahnhof Sendenhorst an der Ladestraße

In einem Workshop „Mobilitätskonzept Sendenhorst“ wurde bereits die Vermutung geäußert, dass die Flächen für P+R zu knapp sind; die aktuelle Situation zeige, dass diese Flächen zur Zeit von den Anwohnern in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Bewirtschaftung der Parkflächen angeregt. Unterhalt und Pflege der Mobilstationen müssen im Vorfeld geklärt werden.

In Sendenhorst sind am Bahnhof nur 18 – 25 Stellplätze für Pkw möglich, sofern die bestehende Baumreihe (ca. 24 Stück) entfällt und mit ca. 8 Bäumen ersetzt wird. Würde der Baumbestand erhalten bleiben, wären nur 6 Stellplätze umsetzbar. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.4 „Alte Stadt“ sehen an dieser Stelle allerdings eine Baumreihe vor, die zu erhalten ist. D.h. ohne eine Änderung des Bebauungsplanes sind die Stellplätze nicht umsetzbar, weshalb die Stadt Sendenhorst diesen ändern möchte.

Künftig Parkdruck bei den Einzelhändlern?

Die Einzelhändler an der Hiltruper Straße könnten sich künftig mit WLE-Pendlern statt zahlenden Einkäufern auf ihren Parkplätzen konfrontiert sehen und ihre Parkplätze dann bewirtschaften. Im einfachsten Fall durch eine begrenzte Parkdauer, die der Kunde mit einer Parkscheibe im Auto nachweist. Wer schon mal so ein überteuertes „Privatknöllchen“ bezahlen durfte oder gar abgeschleppt wurde wechselt vielleicht zu einem anderen Einzelhändler.

Symbolbild: Parkzeitbegrenzung auf einem Lidl-Parkplatz