Hier sind mögliche Aspekte aufgelistet, die Sie in Ihren Einwendungen verwenden könnten. Wir haben sie nach Art der Betroffenheit (Anwohner, Pendler…) gruppiert.
Diese Aspekte können Sie – soweit zutreffend – in Ihr Einwendungs-Schreiben aufnehmen. Dabei sollten Sie die hier stichpunktartig aufgelisteten Themen ausformulieren und ggf. anpassen.
Beispiel:
Ich befürchte eine unzumutbare Lärmbelastung, da mein Wohngebäude nur 15 Meter von der Trasse entfernt liegt, und die geplanten Schienenstegabschirmungen unzureichend sind.
Als Betroffener aufgrund räumlicher Nähe zur Trasse
Betroffen sind Anwohner / Grundstückseigentümer / Mieter / Vermieter / Arbeitgeber / Arbeitnehmer…
- Parkplatznot durch Pendler; fehlender bzw. unzureichender Platz für P&R-Parkplätze
- Befürchtung, dass zur Behebung in Zukunft Anwohnerparken mit zusätzlichen Kosten für Anwohner notwendig wird
- Einsatz einer Dieselbahn
- Belastungen durch Abgase, Gesundheitsgefährdungen
- Bisher keine Festlegung auf alternative Antriebe (H2 o.ä.)
- CO2-Bilanz ist laut Gutachten schlechter (+53t/a) als ohne Reaktivierung
- Feinstaubemissionen durch Bremsen (insbesondere im Bereich von Haltepunkten)
- Erschütterungen – Gebäudeschäden zu befürchten
- Insbesonderer bei älterer Gebäudesubstanz / denkmalgeschützten Gebäuden – sind die Auswirkungen ausreichend untersucht worden? Kann ein Schaden ausgeschlossen werden?
- Lärm
- Unzureichende Lärmschutzmaßnahmen (Schienenstegabschirmungen statt Lärmschutzwänden)
- Betriebsprogramm sieht tgl. Fahrten von 5:30 bis 22:30 vor, also auch nachts
- Baulärm während der Ertüchtigung der Strecke
- Fehlende Gleichbehandlung mit Neubaugebieten Kohkamp / Petersheide, die beide eine vollwertige Lärmschutzwand erhalten
- Zu befürchten / nicht berücksichtigt: zukünftig mehr Nutzung der Strecke durch Verlängerung nach Beckum / Lippstadt (s. Presseberichte)
- Wertminderung
- Grundstück / Wohnung verliert an Wert
- Grundstück als Altersvorsorge in Gefahr
- Geminderte Mieteinnahmen wegen sinkender Attraktivität
- Eingeschränkte Nutzbarkeit Garten/Terrasse/Grundstück
- Verminderte Lebensqualität
- Gestörter Nachtschlaf
- Beeinträchtigung der Gesundheit durch Lärm, Abgase…
- Gestörte Konzentration bei Arbeitsplatz in Nähe der Trasse
- Dadurch wirtschaftliche Einbußen
- Standortnachteil
- Negative Auswirkungen auf Stadtteil-Entwicklung (Wer will an einer Bahn wohnen? Wer zieht weg, wer zieht her?)
- Steigende Kriminalität
- Vermüllung von Haltepunkten, Gefahr von Rattenbefall
- Trennungswirkung, auch wegen wegfallender Bahnübergänge, verlängerte Wege
- Verlängerte Anfahrtswege / -zeiten für Rettungsdienste aufgrund geschlossener Bahnübergänge
Als Eltern
- Gefahren wegen fehlender Absicherung der Trasse, keine Zäune vorgesehen.
- Insb. im Bereich Schulzentrum Wolbeck (BÜ an Bushaltestelle)
- Kinder können ggf. nicht mehr draußen spielen und werden in ihrer Entwicklung beeinträchtigt
- Beeinträchtigung Spielplatz Angelmodde (Lärm, Abgase)
- Bahnlärm an Schule = erschwertes Lernen, gestörte Konzentration (Klausuren, Abi)
- Gesellschaftliche Nachteile wg. Stadtteil-Entwicklung (s.o.), Stigmatisierung
Als (Bus-)Pendler / Nutzer der 8 / S30…
- WLE und 8 in Prognose nicht finzanzierbar – Wegfall oder Einschränkung der 8 zu befürchten
- Verlängerung der Fahrzeit – vorher S30, jetzt Umsteigen in Sendenhorst
- Stau an Bahnübergängen zu befürchten.
- Wahrscheinlich zusätzliche Rotphasen am Albersloher Weg wegen der BÜSTRA-Anlagen (Erbdrostenweg, Heumannsweg) – Gefahr von Verkehrschaos in Stoßzeiten
- Kein P&R möglich (Keine Parkplätze an Haltepunkten, Bushalte zT mehrere 100m weit entfernt)
Als Steuerzahler
- Fehlanreize wg. pauschaler Betriebs-Subventionierung (leere Züge werden subventioniert) – sinnfreier 17-Stunden-Dauerbetrieb statt Verstärkung zu Stoßzeiten.
- Weniger Nutzung wegen COVID19 zu erwarten – Fahrgastzahlen-Prognosen müssen drastisch nach unten korrigiert werden, damit ist die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben
- Fehlende Betrachtung von Alternativen (Verkehrsvermeidung, Homeoffice…)
- Keine zukunftsweisende Entscheidung (Anbindung neuer Baugebiete mit starrer Trasse nicht möglich; Trend geht eher zu On-Demand-Verkehr)
Als Umweltschützer
- Diesel – bisher keine Festlegung auf H2 o.ä., CO2-Bilanz laut Gutachten schlechter als Ohnefall, s.o.
- Umweltfreundliche Alternativen wie z.B. Radschnellweg wurden nicht geprüft
- Fällen alter Bäume / Beseitigen des Bewuchses an der Strecke im Rahmen der arbeiten hat negative Auswirkungen auf das (Stadt-)Klima
Als älterer / kranker Mensch
- Bahnangebot ist für viele Ältere nicht nutzbar. (Kann Fahrkartenautomaten nicht bedienen, muss am Bhf lange Wege gehen, erhält beim Zustieg keine Hilfe (anders als im Bus))
- Gefahren bei Vorerkrankungen, zB Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Verstärkte Auswirkungen von Lärm, Abgasen
Mögliche Fehler im Lärmschutzgutachten
Die Zusammenstellung der Fehler bezieht sich noch auf das Gutachten aus 2020. Versuchen Sie die Punkte für Ihre Immobilie/Grundstück nachzuvollziehen und mit eigenen Worten vorzutragen:
- Die Lage der Messpunkte ist oft unklar (für das eigene Gebäude prüfen, ob Fassadenausrichtung (Himmelsrichtung) schlüssig ist)
- Die Lärmwerte der Isophonenkarte zeigen Pegelüberschreitungen; die tabellarische Darstellung sagt hingegen aus, dass die Grenzwerte geringer sind (für eigenes Gebäude prüfen und benennen).
- Im Bereich der Haltepunkte Sendenhorst und Gremmendorf wird die Schienenstegabschirmung (SSA) lärmtechnisch in Abzug gebracht, obwohl sie hier gar nicht installiert wird. D.h. die Lärmwerte werden für die Gebäude zu gering ausgewiesen und Lärmschutz ggf. vereitelt.
- Die Anzahl der Züge tagsüber und nachts stimmt nicht mit den Fahrplanangaben überein, sodass die berechneten Lärmwerte falsch sind.
- Die Anzahl der Wohneinheiten für die Abschnitte wurde teilweise falsch ermittelt, so dass die daraus aufbauenden Schlussfolgerungen falsch sind.
- Im Gutachten ist nicht offen gelegt, mit was für einem Zug die Berechnung erfolgt (Anzahl Scheibenbremsen, Dieselantrieb). Die Berechnungen sind damit nicht nachvollziehbar
- Das Gutachten ignoriert bzw. hat gar nicht untersucht, ob die Grenzwerte im Außenwohnbereich (z.B. Garten/Balkon/Terrasse) eingehalten werden. Fordern Sie hierfür die Berechnung und aktiven Lärmschutz!
- Die Abwägung der Vorzugsvariante ist in vielen Abschnitten nicht nachvollziehbar.
Forderungen
- Kompensation von Wertminderungen
- Bestmöglicher Schallschutz
- Festlegung auf umweltfreundlichen Antrieb
- Minimierung des Betriebsprogramms auf notwendiges Maß
Weitere Informationen
Fall Sie weitere Aspekte benennen können, nehmen Sie gern per E-Mail Kontakt mit uns auf; wir listen gern weitere Punkte hier auf.