Letzte Änderung 16.11.2023
Nach drei Jahren Erörterungstermin
2020 begann das Planfeststellungsverfahren der WLE-Reaktivierung mit einer ersten Offenlage von Unterlagen. Bürger haben insgesamt 283 Einwendungen und Träger öffentlicher Belange 34 Stellungnahmen vorgetragen. Die WLE hat Ende 2022 in einem „Deckblattverfahren A“ neue und überarbeitete Unterlagen offen gelegt. Die Einwendungsfrist hierzu endete am 30.11.2022. Es wurden 116 private Einwendungen im Zuge des Deckblattverfahrens A eingereicht. Von Trägern öffentlicher Belange kamen 32 Stellungnahmen. Die Bezirksregierung Münster führte vom 28.8. – 1.9.2023 einen Erörterungstermin im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland durch.
Der Erörterungstermin war im Wesentlichen relevant für diejenigen, die eine Einwendung gegen die ausgelegten Pläne zur Reaktivierung bei der Bezirksregierung im Oktober 2020 oder im November 2022 eingereicht haben. Der Termin sollte der Genehmigungsbehörde Gelegenheit geben, die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu diskutieren. Die Bezirksregierung trifft auf dem Erörterungstermin jedoch noch keine Entscheidung für oder gegen eine Genehmigung. Erst nach dem Termin werden die Ergebnisse der Einwendungen, Stellungnahmen und des Erörterungstermins ausgewertet und eine Abwägungsentscheidung getroffen, ob eine Genehmigung erteilt werden kann.
Eine inhaltliche Zusammenfassung stellen wir in Kürze hier ein.
WLE versucht Grundstücksfragen mit Anliegern zu klären
Ab Juli 2023, d.h. lange nach Offenlage der Planfeststellungsunterlagen (2020), bekamen einige Streckenanlieger, von denen Grundstücksteile benötigt werden, erstmals Post von der WLE: Man möchte das Verfahren „transparent und im Dialog“ mit den Anliegern weiterführen und lässt sich dabei von einem Ingenieurbüro unterstützen. Diese Gespräche würden unabhängig vom Planfeststellungsverfahren oder etwaiger Einwendungen durchgeführt. Zur Höhe der späteren Entschädigung könne noch keine Auskunft erteilt werden, da die Gutachten in Erstellung seien. Es werden drei Arten der Flächeninanspruchnahme unterschieden:
· Grunderwerb/Kauf
· Vorrübergehende Inanspruchnahmen, z.B. währen Bautätigkeiten
· Dingliche Sicherung, z.B. Duldung von Leitungsrechten
Im Planfeststellungsverfahren werden 27 Einwendungen von Grundstückseigentümern im Erörterungstermin besprochen. Betroffene Anlieger sollten ihre Bedenken persönlich im Erörterungstermin vortragen und sich anwaltlich vertreten und beraten lassen. Eine Vertretung durch die Bürgerinitiative ist nicht möglich!
Umweltverbände sowie Münster und Sendenhorst größte Kritiker der eingereichten Planungsunterlagen
Ausgerechnet diejenigen, die eine Reaktivierung des Personenverkehrs am meisten befürworten, haben erneut komplexe Schriftsätze bei der Bezirksregierung gegen die Unterlagen des Deckblatts A eingereicht. Es wird deutlich, dass auch im Deckblatt A weiterhin signifikante Planungsfehler vorhanden sind und Fehler aus der ersten Offenlage nicht korrigiert wurden. Im Folgenden stellen wir einen zusammengefassten Auszug der aktuellen Einwendungen dar.
Einwendungen der Stadt Münster
Die Stadt Münster bittet zu prüfen, ob das WLE-Gleis im Bereich der zukünftigen Bahnunterführung Albersloherweg/Hafenstraße um 0,5 m angehoben und damit auf das Niveau des übrigen Geleisbettes gebracht werden kann, um die Bahnunterführung städtebaulich verträglicher zu machen.
Bei den Unterlagen zu den Bahnübergängen werden diverse Korrekturen gefordert. Bei Entwässerungsrohren, die die WLE kreuzen, gibt es Unklarheiten bezüglich Funktion, Durchmesser usw.
Die untere Naturschutzbehörde moniert, dass der Maßstab des landschaftspflegerischen Begleitplanes zu stark generalisiert ist und die wertgebenden Punkte nicht immer differenziert und lagegerecht dargestellt werden. Der LBP ist in diesem Sinne vor einer Genehmigung teilweise zu überarbeiten. Die Bewertung der Biotoptypen sei nicht in allen Fällen nachvollziehbar; es werden Ergänzungen gefordert.
Die WLE durchkreuzt am Steintor die sogenannte „Anker-Reitroute“, deren Realisierung von EU und dem Land NRW gefördert wurde. Die Bindungsfrist für die städtischen Fördermittel endet Ende 2028. Eine Verlagerung der Route wird deshalb gefordert.
Bei den Grundlagen der Umweltplanung (GUP) wird bemängelt, dass keine Untersuchung des Gesamtlärms stattgefunden hat, um eine Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle auszuschließen. Lt. Erkenntnissen der Umweltbehörde befinden sich aber einige Gebäude in Münster im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle (z.B. durch hohen Straßenverkehrslärm).
Beim Gutachten „Aussagen zu Luftschadstoffimmissionen“ wird kritisiert, dass die prognostizierte Zunahme von Stickstoffdioxid (NO2 ) über dem in der EU diskutierten zukünftigen Grenzwert liegt. Die im Gutachten genutzte Windklassenstatistik sei nicht nachvollziehbar und zu erläutern, da in den bisherigen Gutachten zur Lufthygiene deutlich andere Windverteilungen aufgeführt sind.
Die Einwendung der Stadt Münster kann hier eingesehen werden:
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004051270
Einwendungen der Stadt Sendenhorst
Die Stadt Sendenhorst kritisiert diverse redaktionelle Punkte insbesondere bei den Bahnübergängen. So wird z.B. ein neuer Fuß- und Radweg entlang der L 520 zwischen BÜ und Meerstraße gefordert, um die Verkehrssicherheit an diesem Bahnübergang zu erhöhen und eine direkte und attraktive Fuß- und Radwegeverbindung zu schaffen. Die Aufgabe eines anderen Bahnüberganges wird bedauert, da hier die 100-Schlösser-Route verläuft und dieser Weg nun länger würde. Zur Lösung wird ein neuer Bahnseitenweg vorgeschlagen.
Die Planung des Kombibahnsteiges am Bahnhof Sendenhorst sei mit seinem Höhenunterschied und der Rampenlösung weiter zu optimieren. Der Höhenunterschied könne von Menschen mit Behinderungen nur an zwei Stellen mit entsprechenden Wegen überwunden werden. Die Lage des Stellwerkshäuschens sollte verschoben werden, damit die Fläche von der Stadt als Mobilstation überplant werden kann.
Die künftige Veloroute zwischen Münster und Sendenhorst soll beim Ausbau von BÜSTRA-Anlagen berücksichtigt werden, um später benötigte Flächen freizuhalten.
Die Einwendung der Stadt Sendenhorst kann im Ratsinformationssystem der Stadt Sendenhorst unter der Vorlage 0488/22 eingesehen werden (Verlinkung technisch nicht möglich).
Einwendungen der Umweltverbände
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (BUND NRW, NABU NRW und LNU) regt eine Elektrifizierung der Strecke an.
Bedenken zur FFH-Vorprüfung seinen immer noch nicht ausgeräumt. Die Betrachtung von Lärmimmissionen ist nicht ausreichend. Jeglicher Verweis der betriebsbedingten Auswirkungen auf die Flugstraßen und auf Jagdlebensräume fehlt. Bereits mit der Einwendung aus 2020 fordern die Naturschutzverbände die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, welche bisher nicht vorgelegt wurde.
Vorherige Einwendungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan sind immer noch nicht berücksichtigt. So wies man mit Einwendung aus 2020 darauf hin, dass der Landschaftsplan Sendenhorst 2018 in Kraft getreten ist und die darin festgesetzten Entwicklungs- und Erhaltungsziele unbedingt in der Planung zugrunde zu legen sind. Darüber hinaus soll die Lage eines bahnparallelen Seitenweges zur Eingriffsvermeidung in Biotoptypenbestände verschoben werden. Um das Erlöschen der Population des Feldsperlings zu verhindern, werden zusätzliche Nisthilfen gefordert. Angaben zur Kompensation von dauerhaft zu versiegelnden Böden sind zu unbestimmt.
Der Abbau von Güterverkehrsgleisen ist zu erläutern, da hierdurch künftig Güterverkehr auf der Strecke verhindert werden könnte und sich transportintensive Betriebe in Sendenhorst entlang der Strecke befinden. Dies widerspräche der Forderung nach Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
Es wird eine ergänzende Behandlung der Erschwernisse bei der Nutzung von Fuß- und Radwegeverbindungen durch die Bündelung von Bahnübergängen gefordert. Als Verminderungsmaßnahme werden zusätzliche bahnparallele Seitenwege vorgeschlagen.
Einwendungen der Bezirksregierung Münster
Beim Artenschutzbeitrag ist insgesamt zu bedenken, dass die Bestandsdaten zu den relevanten Tiergruppen, die aus den Jahren 2015 und 2016 stammen, hinsichtlich ihrer Aktualität bereits als grenzwertig eingestuft werden müssen und sie daher einer gerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten würden. Die verwendeten Untersuchungsergebnisse dürfen nicht älter als 7 Jahre, sie sollten bestenfalls nicht älter als 5 Jahre alt sein. Eine Plausibilisierung wurde im Rahmen des Deckblattverfahrens versäumt. Es muss in bei der Überprüfung in Betracht gezogen werden, dass auch eine Neukartierung erforderlich sein kann.
Beim landschaftspflegerischen Begleitplan werden durch die überarbeitete technische Planung zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, die über den bisher dargestellten Umfang hinausgehen. Dazu gehört auch der geplante Bau eines Bahnseitenweges im Bereich km 24.948 – 25.882. Betroffen ist ein Waldgebiet in der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Die Realisierung des Vorhabens erfordert eine Befreiung von den Verboten der Festsetzungen im LP 1 „Werse“. Allerdings lässt der fehlende Anschluss im Wald Zweifel an dem Erfordernis und an der beabsichtigten Ausbaustufe aufkommen. Es wird eine Überprüfung des Vorhabens einschließlich Alternativenprüfung als notwendig erachtet.
Die technische Planung des Ersatzneubaus der BÜSTRA-Anlage BÜ 8/9 ist bereits in der letzten Stellungnahme kritisch bewertet worden. Die angepasste Planung sieht weiterhin einen Eingriff in den südlich der L 586 gelegenen Waldbestand vor, der als FFH-LRT 9160 und AB3 Eichenmischwald kartiert wurde und einen schutzwürdigen Biotop und eine Biotopverbundfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsraum Greiving Heide/Storp/Alst“ darstellt. In den Kartengrundlagen ist an dieser Stelle keine bestehende Zuwegung in den Wald ersichtlich, so dass ein „Anschluss an den Bestand“ sowie die Errichtung eines „Schlagbaums mit Drückereinrichtung“ nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich ist und abgelehnt wird. Für die Anlage der Bushaltebucht südlich der Landstraße ist zu prüfen, ob ein alternativer Standort umsetzbar ist, so dass der Eingriff in den Gehölzbestand vermieden werden kann.
Einwendungen des Kreises Warendorf
Die untere Wasserbehörde regt eine Überprüfung der Angaben zur „lichten Höhe“ bei Gewässerkreuzungsbauwerken an und fordert Prüfungen/Abstimmungen bei Durchlässen. Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass zusätzlich zu den im LBP ergänzten Inhalten des Landschaftsplans Sendenhorst die dort festgesetzten Schutzgebiete textlich und kartenmäßig einzufügen sind.
Einwendungen der CDU Angelmodde
Die CDU Angelmodde hat laut Presseberichterstattung eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren abgegeben, da es Kritik an der Lage des geplanten Bahnhaltepunktes in Angelmodde gibt. Am Feuerwehrgerätehaus gäbe es nicht ausreichend Platz für eine ausgewachsene Mobilitätsstation noch sei ein späterer Ausbau dort möglich, falls die WLE über die Jahre besser angenommen werde.