Finanzierung ungesichert

Letzte Änderung 5.3.2024

Abgerechnet wird zum Schluss

Der Verkehrsausschuss des Landtages NRW stimmte 2019 der Aufnahme der WLE-Reaktivierung in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan zu. Grundlage der Entscheidung war der Nachweis einer positiven Standardisierten Bewertung mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,3 bzw. 1,07 auf Basis der damaligen Daten, so dass die  WLE das kostenintensive Planfeststellungsverfahren 2020 beginnen konnte.

Ob die WLE am Ende haushaltsrechtlich überhaupt gefördert werden darf, entscheidet sich allerdings i.d.R. nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, da dann normalerweise Kostenberechnungen für die Investitionen auf der Grundlage der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) bzw. der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) vorliegen und somit weitgehend abgesichert sind. Zu diesem Zeitpunkt muss der Nutzen-Kosten-Indikator unter Berücksichtigung der dann bekannten Rahmenbedingungen und Kosten den Schwellenwert von 1,0 (Nutzen-Kosten-Verhältnis) übersteigen.

Förderfähigkeit kann kippen

Denkbar ist damit, dass die WLE bei Kostensteigerungen nicht mehr gefördert werden darf. In der Standardisierten Bewertung wurden wegen der signifikant geringeren Kostensicherheit kalkulatorische Sicherheitszuschläge von 10 bis 30 % berücksichtigt. Bei einer Steigung der Investitionskosten um 23 % würde der Schwellwert 1,0 erreicht. Unter 1,0 wäre die WLE nicht mehr förderfähig. Dieser Sensitivitätsbetrachtung liegt die Annahme zugrunde, dass die Buslinie 8 nur noch stündlich bis Wolbeck fahren würde (NKI 1,3). Die Stadt Münster hat sich entschieden die Buslinie 8 weiterhin im 20-Minuten-Takt bis Wolbeck fahren zu lassen (NKI 1,07), so dass der Schwellwert zur Förderfähigkeit  bei einer Steigerung der Investitionskosten deutlich unter 23 % erreicht sein dürfte.

Inflation ­– Geld könnte ausgehen

Schon alleine die immense Inflation dürfte ein großes Problem darstellen, da am Ende nicht genügend Mittel da sind. Der für den Zugverkehr verantwortliche Zweckverband NWL leidet aufgrund der Preissteigerungen unter Finanzknappheit und hat bereits jetzt Probleme den bestehenden Verkehr zu erhalten. Für die kommenden zehn Jahre geht man beim NWL von einer Finanzierungslücke von 900 Mio. EUR aus, die zum Teil auf den gestiegenen Energiekosten und hohen Planungskosten wie der WLE-Reaktivierung basiert. Es geht in den nächsten Jahren also um eine knallharte Sicherung des Bestandes mit entsprechenden Ausdünnungsszenarien. Projekte wie die WLE-Reaktivierung könnten auf der Streichliste landen. Dies scheint auch der Rat der Stadt Münster in einer Resolution so zu sehen: „Die drei Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen (…) haben jüngst in Erklärungen der jeweiligen Zweckverbandsversammlungen darauf hingewiesen, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln der Betrieb der vorhandenen Strecken nicht gesichert ist und Streckenabbestellungen in der Konsequenz drohen. Damit ist auch die Finanzierbarkeit neuer Strecken, wie der WLE/Südost-Bahn, und die Strategie für eine Münsterland S-Bahn in Frage gestellt.“  

WLE auf der Streichliste?

Anfang 2024 wurde bekannt, dass die Mittel des Bundes für den Ausbau der Bahninfrastruktur massiv gekürzt werden müssen. Der NWL nennt gegenüber der Lokalpresse u.a. auch die WLE-Strecke als möglicherweise von den Sparmaßnahmen betroffenen Projekten.