Letzte Änderung 22.2.2023
Bestellung ohne Planungsrecht
Im Juni 2022 gab der NWL bekannt, dass man bereits batterieelektrische Fahrzeuge (BEMU) für die zu reaktivierende WLE-Strecke bestellt habe, und diese bis 2025 geliefert würden. Bestellt wurde beim spanischen Hersteller CAF das Modell „Civity BEMU“. Der NWL wird die Züge im Eigentum behalten und später an die Eisenbahngesellschaft vermieten, die den Verkehr auf der WLE-Trasse durchführt. Neben der Lieferung der Fahrzeuge übernimmt der Hersteller CAF auch die Wartung und Instandhaltung für einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren.
Was stutzig macht ist, dass dem NWL ja bekannt sein dürfte, dass derzeit die eisenbahnrechtliche Genehmigung noch nicht vorliegt und die Finanzierung ungewiss ist. Fraglich ist, ob die Bestellung der Züge im Vorgriff darauf rechtens ist.
Ladeinfrastruktur fehlt – 15 Mio. EUR Mehrkosten
Im November 2022 wurde bekannt, dass sich die Planung der Stromversorgung im Hauptbahnhof Münster zum Aufladen der BEMU-Fahrzeuge problematisch darstelle. Der Strombedarf werde sich durch die batterieelektrischen Schienenfahrzeuge auf mehreren Linien weiter ausweiten und die entsprechende Infrastruktur müsse noch geschaffen werden. Um den Münsteraner Hauptbahnhof entsprechend auszustatten, werde mit einer notwendigen Investition in Höhe von 15 Millionen Euro gerechnet.
Man hat Züge bestellt, ohne vorher die Lademöglichkeiten in einer Machbarkeitsstudie zu prüfen? – Genau das haben wir seit Jahren gefordert. Diese Mehrkosten tauchen bisher in keiner Nutzen-Kostenanalyse auf.
Ohne Ausschreibung – Kommt Ihnen spanisch vor?
Der NWL hat die Züge für zwei Reaktivierungsstrecken ohne Vergabeverfahren im Rahmen einer Auftragserweiterung bestellt. Der NWL begründet den Verzicht auf eine erneute Ausschreibung einer Lieferung von 10 Batteriezügen (Wert 170 Mio. EUR) damit, dass kein anderer Hersteller solche Züge mit 160 Sitzplätzen und für 76 cm Bahnsteighöhe bis 12/2025 herstellen könnte. Weiteres Argument: Die Züge müssten wegen Vernetzung mit den übrigen Strecken untereinander austauschbar sein.
Die Zweifel an einer Reaktivierung zum Datum 12/2025 und damit dem Hauptargument auf eine Ausschreibung zu verzichten werden größer. Hoffen wir, dass dem Steuerzahler kein Schaden entsteht, falls die Züge 2025 noch nicht rollen dürfen…