Kosten und Nutzen?

Letzte Aktualisierung 7.9.2024

Gibt es Grenzen für Kosten?
Jedes öffentliche Verkehrsprojekt muss einen volkswirtschaftlichen Nutzen nachweisen, der im Verhältnis zu den Kosten steht – schließlich geht es um Steuergelder! In einer sogenannten „Standardisierten Bewertung“ wird allen volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen ein Preisschild gegeben, d.h. “monetarisiert“. Im Anschluss wird der Nutzen durch die Kosten geteilt. Minimum ist ein Kosten-Nutzen-Indikator (NKI) von 1,0 – bei Unterschreitung dieses Werts ist das Projekt nicht förderfähig. Wie eine Standardisierte Bewertung zu erstellen ist, regelt eine bundeseinheitlich anzuwendende Verfahrensanleitung. Im Verlauf der Planung wurden verschiedene Nutzen-Kosten-Analysen durch Gutachter erstellt:

2010: WLE mit 6.260 Fahrgästen bei Einstellung Buslinie 8: NKI 1,15
Im Jahr 2010 wurde durch den Gutachter Spiekermann ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,15 bei 6.260 WLE-Fahrgästen täglich attestiert, sofern innerhalb Münsters die Buslinie 8 zur Vermeidung von Parallelverkehr eingestellt würde. Kosten für Schallschutz berücksichtigte das Gutachten weitgehend nicht, da es damals eine andere rechtliche Einschätzung zu diesem Thema gab. Die Kosten lagen bei 30,5 Mio. EUR. Insgesamt gab es an diesem Gutachten erhebliche Zweifel.

2018: WLE mit 7.500 -7.700 Fahrgästen bei Verschmelzung Buslinie 8 mit 17: NKI 1,30/1,10
Da sich sowohl Änderungen in den Kosten (nun über 40 Mio. EUR) als auch die Forderungen nach dem Erhalt der Buslinie 8 auf die Nutzen-Kosten-Analyse auswirkten, hat die WLE im Jahr 2018 eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellen lassen, bei der verschiedene Anpassungsvarianten der Buslinie 8 im Falle einer Reaktivierung gutachterlich betrachtet werden Auch danach ist der Beibehalt der Buslinie 8 mit der WLE-Reaktivierung nicht wirtschaftlich. Eine Variante, bei der die Buslinienführung der Linie 8 durch das Gewerbegebiet Loddenheide (heutige Führung der Gewerbelinie 17) verändert wird, mit Anbindung der York-Kaserne und mit einem durchgehenden 20-Minuten-Takt zwischen Münster Hauptbahnhof bis Haltestelle Altehof (Gremmendorf) sowie anschließend im Stundentakt bis zur heutigen Endhaltestelle Nogatstraße (Wolbeck), wurde mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 1,3 bewertet. Eine Variante, bei der der 20-Minuten-Takt bis Wolbeck fortgeführt wird, wurde mit 1,10 bewertet.

2019: WLE mit 10.000 Fahrgästen bei Verschmelzung Buslinie 8 mit 17: NKI 1,30/1,07
Die „Standardisierte Bewertung“ zur WLE-Reaktivierung wurde im März 2019 finalisiert und ist entscheidend für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan. Beauftragt wurde das Gutachten durch den Aufgabenträger NWL. Sie berücksichtigte die Variantenanpassungen der Buslinie 8. Für die Variante des Stundentaktes zwischen Altehof und Wolbeck bei geänderter Buslinienführung wurde ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,3 bei 10.000 Fahrgästen für die WLE errechnet. Ursprünglich wurde sogar ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,4 kolportiert, der korrigiert werden musste. Man hatte „vergessen“ die anteiligen Kosten für Gleis 20 im Münsteraner Hauptbahnhof zu berücksichtigen. Würde der 20-Minuten-Takt der Buslinie 8 bis Wolbeck beibehalten, läge nur noch ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,07 vor. Für diese Variante hat sich der Stadtrat Münster im Mai 2019 entschieden. 

Es bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der „Standardisierten Bewertung“, so dass selbst geringe Kostensteigerungen im Verlauf zu einer erneuten Überarbeitung des Buslinienkonzeptes führen können. Das Gutachten weicht an einigen Stellen unzulässig von gesetzlichen Vorgaben ab:

  • Die von der Bahn profitierende Bevölkerung wurde in einem deutlich zu großem Abstand zur Trasse ermittelt, obwohl laut Vorgaben ein Radius von nur 500m um die Haltepunkte zulässig ist. Hierdurch ging eine unzutreffende Fahrgastprognose in die Berechnungen ein.
  • Weiterhin wurden die Lärmbelastungen in der Berechnung der volkswirtschaftlichen Nachteile weggelassen; eine durchgreifende Schallschutzanalyse fehlt bis dato.
  • Weitere Angaben im Gutachten sind zweifelhaft und legen nahe, dass hier ein politisch gewolltes Projekt durchgemogelt werden soll.
  • Die Kalkulation basiert auf Dieselantrieb, obwohl den Bürgern umweltfreundliche (und teurere) Antriebe wie Brennstoffzellen versprochen werden.

2024: WLE mit 10.500 Fahrgästen (Buslinie 8 unbekannt): NKI 1,36
Im März 2024 gab der NWL bekannt, dass eine neue Standardisierte Bewertung durchgeführt wurde, welche erstmals auch die aktuellen Projektkosten berücksichtige. Die Kosten steigen von ursprünglich 37 Mio. Euro auf 133 Mio. Euro. Trotz der gestiegenen Kosten soll der NKI mit 1,36 weiterhin positiv sein. Ob die Buslinie 8 in diesem Gutachten weiter fahren darf, ist unbekannt; das Gutachten ist derzeit noch nicht öffentlich einsehbar. Der NWL teilt auf Anfrage im Juli 2024 mit, dass man die Standardisierte Bewertung noch nicht in vollem Umfang mit den Ministerien bei Bund und Land abgestimmt habe und erst danach veröffentlichen könne. Auf Nachfrage veröffentlichte der NWL Ende August 2024 hier eine Vorabpräsentation, nicht jedoch das Gutachten selbst: https://schieneplus.nrw/news/vorschau-auf-die-ergebnisse-der-standardisierten-bewertung-nach-aktuellem-standard-2016

Der NWL teilt mit, dass ihm das eigentlich Gutachten selbst bisher nicht vorliegt. Es ist unwahrscheinlich, dass der volkswirtschaftliche Nutzen bei unveränderter Fahrgastzahl gegenüber 2018 trotz Steigerung der Kosten um 360 % positiv bleibt.