Rechtsschutz

Es ist zu erwarten, dass die Reaktivierung des Personenverkehrs auf  der WLE-Strecke gravierende Rechte der Anlieger verletzen wird. Der Kreis der betroffen Anlieger kann dabei recht groß werden. Beeinträchtigungen durch Erschütterung können in bis zu 50 Metern Entfernung auftreten. Bahnlärm kann diese Entfernung um ein Vielfaches überschreiten, sodass deutlich mehr Anlieger als die unmittelbare Anliegerbebauung („1. Reihe“) der Stecke betroffen sind.

Denkbar sind Beeinträchtigungen wie:

    • Gesundheitsschäden durch Lärm
    • Schäden am Gebäude durch Erschütterung
    • Wertminderungen des Grundstückes bzw. der Immobilie
    • Nutzungseinschränkungen von Balkon/Garten durch Lärm
    • Erschwerte Grundstückserschließung durch Wegfall von Bahnübergängen

 

 

 

Daraus können sich Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung durch aktiven und passiven Schallschutz sowie Entschädigungsansprüche in Geld ergeben.
Kommt es zum Konflikt, müssen diese Rechte von jedem Anlieger einzeln durch Klage durchgesetzt werden; es genügt nicht, sich auf eine klagende Partei in der Nachbarschaft zu verlassen! Es können sich langwierige Instanzenwege mit entsprechend hohen Kostenrisiken ergeben.

Wer vorsorgen will, schließt  eine Rechtsschutzversicherung für Grundstücks- und Wohneigentum ab. Nur diese ermöglicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus  wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohnens durch Erschütterung, Bahnlärm usw. Auch aufwändige Immissionsmessungen im Rahmen von gerichtlichen Beweisverfahren sind mit umfasst. Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sodass er Ansprüche geltend machen bzw. seinen Rechtsschutz prüfen kann. Privatrechtsschutzversicherungen decken nur die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz eines lärmbedingten Gesundheitsschadens (z.B. Bluthochdruck) und auf Schmerzensgeld ab.

Da es viele unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen gibt, sollte man bei seiner Versicherung nachfragen, ob auch begründete Klagen auf Lärmschutz mitversichert sind. Es empfiehlt sich eine Versicherung nach Möglichkeit ohne Deckungsbegrenzung, sodass auch z.B. kostenintensive Lärmmessungen in einem Verfahren abgedeckt sind. Die Anwaltswahl sollte frei sein, sodass man einen spezialisierten Experten konsultieren kann. Beachten Sie, dass die meisten Versicherungen Sperrfristen haben und Versicherungsfälle nicht rückwirkend übernehmen.

Wer sicher gehen will, kümmert sich jetzt darum! Kommt es zum Streitfall, sind die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld!